Kosten
Erstberatung
Eine erste Beratung kostet maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach dem am 01.07.2004 in Kraft getretenem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Information
Lesen Sie zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Information des Deutschen Anwaltsvereins [PDF, 366 kB, 47 Seiten].
Prozesskostenrechner
Eine ungefähre Schätzung der Kosten erhalten Sie mit dem Prozesskostenrechner von Marktplatz Recht und Haufe. Bitte beachten Sie, dass die Angaben des Prozesskostenrechners ohne Gewähr und unverbindlich sind.
Ausführliche und aktuelle Informationen über die Gebührenordnung erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Pauschale
Sollte eine solche Abrechnung im Einzelfall unverhältnismäßig sein (z.B. hoher Streitwert bei geringem Aufwand) kann auch, soweit gesetzlich zulässig, im Vorfeld eine Zeitpauschale vereinbart werden bzw. ein vorher zu vereinbarendes Pauschalhonorar. Selbstverständlich muss auch im umgekehrten Fall (geringer Streitwert bei sehr hohem Aufwand) über eine solche Zeitpauschale verhandelt werden, hierauf weisen wir Sie jedoch selbstverständlich vorher hin.